Gegen Vorlage des Personalausweises kann ein Büchereiausweis ausgestellt werden. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Der Ausweis ist nicht übertragbar. Bei Verlust ist die Bücherei sofort zu unterrichten. Der Büchereiausweis wird zu Ausleihe der Medien vorgelegt sowie bei Benutzung des Internets und der PC-Arbeitsplätze.

Notwendige Unterlagen

Personalausweis

Gebühren

Hierüber gibt es Genaues unter Gebührenordnug

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen beziehen sich auf die Satzung der Stadtbücherei