Diese Bescheinigungen belegen, dass der Inhaber seinen öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden von öffentlichen Auftraggebern (Erlaubnis erteilende Behörden) verlangt und belegen, dass der Inhaber seinen öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist u.a. Bestandteil der gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz. Auch werden Aufträge von öffentlichen Stelllen nur dann vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann.

Gebühren

Verwaltungsgebühr in Höhe von 22,00 Euro.