Verteilerschlüssel für die Sportförderung

Verteilerschlüssel für die Sportförderung im Bereich der Stadt Olpe
1. Förderung der Jugendarbeit:
8,69 € je jugendlichem Mitglied, mindestens 102,26 €
2. Zuschuss für Vereine, die eigene Flutlicht- und/oder Duschanlagen betreiben:
Kosten in voller Höhe auf Nachweis; die Kosten der Inanspruchnahme städtischer Flutlichtanlagen
werden in voller Höhe übernommen.
3. Zuschuss für Vereine, die auf die Benutzung vereinsfremder Sportstätten angewiesen sind:
(Ausnahme: Städt. Turnhallen, Kreuzberg-Stadion, gewerbsmäßig geführte Sportstätten und Kegelbahnen
; dazu zählen nicht die Kunstrasenplätze auf dem Gebiet der Stadt Olpe) in voller Höhe auf Nachweis,
sofern diese nicht unangemessen sind; max. 15 € / Nutzungsstunde. 
4. Zuschuss für Vereine, die eigene Tennisplätze betreiben:
pro Tennis Feld 204,52 €
5. Zuschuss für Vereine, die selbst Sportanlagen unterhalten bzw. pflegen und keine Föderung
nach Ziffer 3 erhalten:
Zuschusshöhe je nach Aufwand bis 818,07 €