Zuständigkeit und Inkrafttreten

Zuständigkeiten
Die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen richtet sich nach der Zuständigkeitsordnung der
Stadt Olpe in der jeweils geltenden Fassung.
6. Inkrafttreten
Die Richtlinien treten zum 01.06.1992 in Kraft.
Sie gelten für alle Zuschüsse, die ab dem Haushaltsjahr 1993 gewährt werden.