Zuschüsse für den Erwerb von Sportgeräten
3. Zuschüsse für den Erwerb von Sportgeräten
3.1
Sportgeräte im Sinne dieser Richtlinien sind Hilfsmittel, die direkt oder indirekt der Sportausübung dienen
und mindestens einen Anschaffungswert von 255,65 € haben.
3.2
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 20% der Anschaffungskosten.
Ab einem Anschaffungswert von 5.112,92 € kann der Sportausschuss im Einzelfall eine andere Regelung
treffen.
3.3
Bei einem Anschaffungswert von bis zu 1.022,58 € wird über den Zuschuss nach Vorlage der Rechnung
entschieden.
Antrag und Rechnung sind zusammen bis zu dem unter Ziffer 1.2 genannten Zeitpunkt beim Schul-, Kulturund
Sportamt der Stadt Olpe einzureichen. In den übrigen Fällen sind die unter Ziffer 1.2, 1.3 und 2.6 genannten
Voraussetzungen zu beachten.
3.1
Sportgeräte im Sinne dieser Richtlinien sind Hilfsmittel, die direkt oder indirekt der Sportausübung dienen
und mindestens einen Anschaffungswert von 255,65 € haben.
3.2
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 20% der Anschaffungskosten.
Ab einem Anschaffungswert von 5.112,92 € kann der Sportausschuss im Einzelfall eine andere Regelung
treffen.
3.3
Bei einem Anschaffungswert von bis zu 1.022,58 € wird über den Zuschuss nach Vorlage der Rechnung
entschieden.
Antrag und Rechnung sind zusammen bis zu dem unter Ziffer 1.2 genannten Zeitpunkt beim Schul-, Kulturund
Sportamt der Stadt Olpe einzureichen. In den übrigen Fällen sind die unter Ziffer 1.2, 1.3 und 2.6 genannten
Voraussetzungen zu beachten.



