Grabschmuck im Bestattungswald Sondern
Nach den Feiertagen fand sich im Bestattungswald Sondern ein Sammelsurium aus Blumenkränzen und Gestecken, die von der Friedhofsverwaltung der Kreisstadt Olpe entfernt wurde, da gemäß Friedhofsatzung das Niederlegen von Blumenschmuck, Erinnerungsstücken oder sonstigen Grabbeigaben sowie Kerzen oder Lampen nicht gestattet ist.
Aus diesem aktuellen Anlass möchte die Friedhofsverwaltung noch einmal darauf hinweisen, dass es ihre Aufgabe ist, die Ursprünglichkeit des Waldes im Sinne der Verstorbenen zu erhalten.
Für viele Menschen erfüllt die Bestattung unter Bäumen den Wunsch nach einer letzten Ruhestätte an einem friedlichen Ort, an dem sie sich schon zu Lebzeiten wohlgefühlt haben. Für sie ist es ein beruhigender und tröstlicher Gedanke, auch nach dem Tod ein Teil der Natur zu sein. Gleichsam gibt der Besuch im Wald vielen zurückbleibenden Angehörigen ein friedliches und tröstendes Gefühl und hilft ihnen, mit dem Verlust des geliebten Menschen umzugehen.
Trotz allem Verständnis, dass Blumen und Erinnerungsstücke insbesondere zu Gedenk- und Feiertagen für Angehörige ein Teil der Trauerarbeit darstellen, gilt es für die Friedhofsverwaltung die vorrangigen Gründe der Verstorbenen für die Wahl eines Urnengrabes im Bestattungswald Sondern zu respektieren und den ursprünglichen Zustand des Waldes zu bewahren. Dieser Aspekt ist seitens der Friedhofssatzung eindeutig geregelt, in der es u.a. heißt: „Grabmale jeglicher Art einschließlich Grabeinfassungen sind im Bestattungswald nicht zulässig. Das Erscheinungsbild des Bestattungswaldes darf weder gestört noch verändert werden.“
Die Friedhofsverwaltung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, zukünftig auf Grabschmuck im Bestattungswald zu verzichten und gibt zu bedenken, dass die Entfernung abgelegter Gegenstände auf Dauer unweigerlich zu einer Erhöhung der Grabnutzungsgebühren führen wird.