Gebührentarife

Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und der zugehörigen Einrichtungen, für die Überlassung von Nutzungsrechten und die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der städtischen Friedhofsverwaltung werden Gebühren erhoben.

Nachfolgend sind die Gebührentarife, getrennt nach

  • Beisetzungsgebühren,
  • Grabnutzungsgebühren und
  • Gebühren für sonstige Leistungen

aufgeführt.

Beisetzungsgebühren

für die Beisetzung in einem Erdgrab für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre

778,50 EUR

für die Beisetzung in einem Erdgrab für Kinder bis zu 5 Jahren (inklusive Reihengrabgebühr)

 676,05 EUR

für die Beisetzung in einem Erdgrab für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre (Tiefgrab)

 1.007,15 EUR

für die Beisetzung in einem Erdgrab (muslimische Beisetzung)

898,10 EUR

für die Beisetzung in einer Grabkammer

 654,80 EUR

für die Beisetzung in einen Urnengrab

 449,45 EUR

für die Beisetzung einer Urne in einem Erdgrab (Tiefgrab)

939,60 EUR

für die Beisetzung einer Urne in einer Doppelgrabkammer

580,65 EUR

für die Beisetzung in einem Urnengrab im Bestattungswald

 489,45 EUR



Zulage für die Beisetzung an einem Samstag bei einer Sargbestattung in einem Erdgrab 187,43 EUR
Zulage für die Beisetzung an einem Samstag bei einer Sargbestattung in einer Grabkammer 162,44 EUR
Zulage für die Beisetzung an einem Samstag bei einer Urnenbestattung (ausgenommen in einer Grabkammer) 87,47 EUR
Zulage für die Beisetzung an einem Samstag bei einer Urnenbestattung in einer Grabkammer 124,95 EUR


Zulage für die Beseitigung von Gehölzbestand, der eine Höhe von 150 cm oder einen Stammdurchmesser von 5 cm übersteigt 106,00 EUR

Grabnutzungsgebühren

für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (je Grabstelle)

1.717,90 EUR

für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab  57,26 EUR
für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (Tiefgrab)  1.700,20 EUR
für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (Tiefgrab)  56,66 EUR
für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (Muslime) 2.278,70 EUR
für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an eines Wahlgrab (Muslime) 75,95 EUR
für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Reihengrab  1.440,60 EUR

für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Reihengrab (pflegefrei

2.292,10 EUR

für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Reihengrab (Muslime) 1.890,60 EUR
für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Doppelwahlgrabkammer je Grabstelle 2.292,10 EUR
für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einer Doppelwahlgrabkammer je Grabstell 108,42 EUR

für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Doppelwahlgrabkammer je Grabstelle (pflegefrei)

 2.332,40 EUR

für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einer Doppelwahlgrabkammer je Grabstelle (pflegefrei)

 116,62 EUR

für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Flachgrabkammer

 1.656,60 EUR

für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Flachgrabkammer (pflegefrei)

1.960,70 EUR

für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab

 1.611,20 EUR

für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab

80,56 EUR
für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab (Erdgrab) 1.249,90 EUR
für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab (Erdgrab) 62,49 EUR
für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab (pflegefrei) 1.728,40 EUR
für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab (pflegefrei) 86,42 EUR

für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenreihengrab

1.352,50 EUR

für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenreihengrab (Gemeinschaftsgrabfeld)

 1.276,10 EUR

für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenreihengrab (pflegefrei)

 1.460,80 EUR

für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenreihengrab (ohne Einzelkennzeichnung)

 1.096,20 EUR

für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenreihengrab (Bestattungswald)

1.202,00 EUR

Gebühr für sonstige Leistungen

Nutzung der Friedhalle komplett

495,60 EUR

Nutzung des Feierraumes (anteilig 1/4)

123,90 EUR

Nutzung eines Aufbahrungsraumes (anteilig 2/4

247,80 EUR

Nutzung eines Klimaraumes (anteilig (1/4)

123,90 EUR

   
Kennzeichnung des Urnenreihengrabes im Bestattungswald

48,55 EUR

   
Grabmalgenehmigung

63,60 EUR


Weitere Gebührentarife, wie zum Beispiel für eine Umbettung, können Sie aus der Gebührensatzung der Kreisstadt Olpe für den Kommunalfriedhof entnehmen.

Je nach Wahl der Bestattungs- und der Grabart fallen unterschiedliche Friedhofsgebühren, die sich aus der Beisetzungsgebühr, der Grabnutzungsgebühr und gegebenenfalls aus der Gebühr für die Nutzung der Friedhofshalle zusammensetzen, an. Aus der

Gebührenübersicht können Sie die anhand der dort aufgeführten Bestattungs- und Grabarten die anfallenden Friedhofsgebühren errechnen.