Gebührentarife
Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und der zugehörigen Einrichtungen, für die Überlassung von Nutzungsrechten und die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der städtischen Friedhofsverwaltung werden Gebühren erhoben.
Nachfolgend sind die Gebührentarife, getrennt nach
- Beisetzungsgebühren,
- Grabnutzungsgebühren und
- Gebühren für sonstige Leistungen
aufgeführt.
Beisetzungsgebühren
für die Beisetzung in einem Erdgrab für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre |
778,50 EUR |
für die Beisetzung in einem Erdgrab für Kinder bis zu 5 Jahren (inklusive Reihengrabgebühr) |
676,05 EUR |
für die Beisetzung in einem Erdgrab für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre (Tiefgrab) |
1.007,15 EUR |
für die Beisetzung in einem Erdgrab (muslimische Beisetzung) |
898,10 EUR |
für die Beisetzung in einer Grabkammer |
654,80 EUR |
für die Beisetzung in einen Urnengrab |
449,45 EUR |
für die Beisetzung einer Urne in einem Erdgrab (Tiefgrab) |
939,60 EUR |
für die Beisetzung einer Urne in einer Doppelgrabkammer |
580,65 EUR |
für die Beisetzung in einem Urnengrab im Bestattungswald |
489,45 EUR |
Zulage für die Beisetzung an einem Samstag bei einer Sargbestattung in einem Erdgrab | 187,43 EUR |
Zulage für die Beisetzung an einem Samstag bei einer Sargbestattung in einer Grabkammer | 162,44 EUR |
Zulage für die Beisetzung an einem Samstag bei einer Urnenbestattung (ausgenommen in einer Grabkammer) | 87,47 EUR |
Zulage für die Beisetzung an einem Samstag bei einer Urnenbestattung in einer Grabkammer | 124,95 EUR |
Zulage für die Beseitigung von Gehölzbestand, der eine Höhe von 150 cm oder einen Stammdurchmesser von 5 cm übersteigt | 106,00 EUR |
Grabnutzungsgebühren
für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (je Grabstelle) |
1.717,90 EUR |
für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab | 57,26 EUR |
für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (Tiefgrab) | 1.700,20 EUR |
für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (Tiefgrab) | 56,66 EUR |
für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (Muslime) | 2.278,70 EUR |
für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an eines Wahlgrab (Muslime) | 75,95 EUR |
für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Reihengrab | 1.440,60 EUR |
für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Reihengrab (pflegefrei |
2.292,10 EUR |
für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Reihengrab (Muslime) | 1.890,60 EUR |
für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Doppelwahlgrabkammer je Grabstelle | 2.292,10 EUR |
für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einer Doppelwahlgrabkammer je Grabstell | 108,42 EUR |
für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Doppelwahlgrabkammer je Grabstelle (pflegefrei) |
2.332,40 EUR |
für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einer Doppelwahlgrabkammer je Grabstelle (pflegefrei) |
116,62 EUR |
für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Flachgrabkammer |
1.656,60 EUR |
für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Flachgrabkammer (pflegefrei) |
1.960,70 EUR |
für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab |
1.611,20 EUR |
für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab |
80,56 EUR |
für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab (Erdgrab) | 1.249,90 EUR |
für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab (Erdgrab) | 62,49 EUR |
für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab (pflegefrei) | 1.728,40 EUR |
für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab (pflegefrei) | 86,42 EUR |
für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenreihengrab |
1.352,50 EUR |
für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenreihengrab (Gemeinschaftsgrabfeld) |
1.276,10 EUR |
für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenreihengrab (pflegefrei) |
1.460,80 EUR |
für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenreihengrab (ohne Einzelkennzeichnung) |
1.096,20 EUR |
für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenreihengrab (Bestattungswald) |
1.202,00 EUR |
Gebühr für sonstige Leistungen
Nutzung der Friedhalle komplett |
495,60 EUR |
Nutzung des Feierraumes (anteilig 1/4) |
123,90 EUR |
Nutzung eines Aufbahrungsraumes (anteilig 2/4 |
247,80 EUR |
Nutzung eines Klimaraumes (anteilig (1/4) |
123,90 EUR |
Kennzeichnung des Urnenreihengrabes im Bestattungswald |
48,55 EUR |
Grabmalgenehmigung |
63,60 EUR |
Weitere Gebührentarife, wie zum Beispiel für eine Umbettung, können Sie aus der Gebührensatzung der Kreisstadt Olpe für den Kommunalfriedhof entnehmen.
Je nach Wahl der Bestattungs- und der Grabart fallen unterschiedliche Friedhofsgebühren, die sich aus der Beisetzungsgebühr, der Grabnutzungsgebühr und gegebenenfalls aus der Gebühr für die Nutzung der Friedhofshalle zusammensetzen, an. Aus der
Gebührenübersicht können Sie die anhand der dort aufgeführten Bestattungs- und Grabarten die anfallenden Friedhofsgebühren errechnen.