Bestattungs- und Grabformen

Ein Grab ist ein wichtiger Ort für die Hinterbliebenen zum Gedenken an die Toten und ein Ort des individuellen Abschiednehmens und zur Trauerbewältigung. Abhängig von der von Ihnen gewählten Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) bietet die Friedhofsverwaltung zahlreiche unterschiedliche Grabarten an.

Es wird unterschieden zwischen

  • der Sargbestattung
  • der Urnenbestattung sowie
  • sonstigen Bestattungsformen

Sargbestattung

Hier finden Sie Informationen zu den Grabarten für die Sargbestattung:

Erdwahlgrab

Erdwahlgräber sind ein- oder mehrstellige Grabstätten für Sargbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von zunächst 30 Jahren vergeben wird.  Nach Ablauf dieser Zeit kann das Nutzungsrecht, auch für einen kürzeren Zeitraum, neu erworben werden. Im Falle einer weiteren Beisetzung wird die verbleibende Nutzungszeit zur Sicherstellung der Ruhefrist auf 30 Jahre verlängert.

Jede Stelle eines Erdwahlgrabes kann einen Sarg und zusätz- lich zwei Urnen aufnehmen,  wenn die räumlichen Verhältnisse der Grabstätte dies zulassen. In nicht belegten Erdwahlgräbern können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

Die Lage der Grabstätte kann im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf dem Friedhof ausgewählt werden.

Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten im Rahmen der städtischen Friedhofssatzung. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt im Regelfall 1,20 m x 2,40 m je Grabstelle.

Erdwahlgräber stehen sowohl auf dem Friedhof Olpe als auch auf dem Friedhof Sondern zur Verfügung.

Erdreihengrab

Erdreihengräber sind Grabstätten für Sargbestattungen, an den ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren vergeben wird.  Die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Erdreihengräber sind lediglich für jeweils eine Erdbeisetzung vorgesehen.

Die Lage der Grabstätte kann nicht frei gewählt werden, sondern wird von der Friedhofsverwaltung im Bestattungsfall vergeben.

Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten im Rahmen der städtischen Friedhofssatzung. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt im Regelfall 1,20 m x 2,40 m je Grabstätte.

Erdreihengräber stehen sowohl auf dem Friedhof Olpe als auch auf dem Friedhof Sondern zur Verfügung.

Doppelgrabkammer (Wahlgrab)

Bei den Doppelgrabkammern handelt es sich um Wahlgrabstätten für Erdbestattungen, die aus Betonfertigteilen bestehen und im Erdreich verbaut sind. Im Bestattungsfall wird ein Nutzungsrecht von zunächst 20 Jahren vergeben.  Nach Ablauf dieser Zeit kann das Nutzungsrecht, auch für einen kürzeren Zeitraum, neu erworben werden. Im Falle einer weiteren Beisetzung wird die verbleibende Nutzungszeit zur Sicherstellung der Ruhefrist auf 15 Jahre verlängert.

Doppelgrabkammern können mit zwei Särgen belegt werden, die übereinander beigesetzt werden. Neben den hier möglichen Erdbestattungen können bei voll belegten Grabstätten auf jeder Grabstelle zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, wenn die räumlichen Verhältnisse der Grabstätte dies zulassen. Anstelle eines Sarges können bis zu vier Urnen je Grabstelle beigesetzt werden.

Die Lage der Grabstätten kann im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten im Bestattungsfall auf dem Friedhof ausgewählt werden.

Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten im Rahmen der städtischen Friedhofssatzung. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt im Regelfall 1,20 m x 2,40 m je Grabstätte.

Doppelgrabkammern stehen ausschließlich auf dem Friedhof Olpe zur Verfügung.

Flachgrabkammer (Reihengrab)

Die Flachgrabkammern sind Reihengrabstätten für Erdbestattungen, die aus Betonfertigteilen bestehen und im Erdreich verbaut sind. Im Bestattungsfall wird ein Nutzungsrecht von 20 Jahren vergeben.  Die Verlängerung des Nutzungsrechts an dieser  Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Flachgrabkammern sind lediglich für jeweils eine Erdbeisetzung vorgesehen.

Die Lage der Grabstätte kann nicht frei gewählt werden, sondern wird von der Friedhofsverwaltung im Bestattungsfall vergeben.

Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten im Rahmen der städtischen Friedhofssatzung. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt im Regelfall 1,20 m x 2,40 m je Grabstätte.

Flachgrabkammern stehen ausschließlich auf dem Friedhof Olpe zur Verfügung.

Flachgrabkammer pflegefrei

Die Flachgrabkammern sind Reihengrabstätten für Erdbestattungen, die aus Betonfertigteilen bestehen und im Erdreich verbaut sind. Im Bestattungsfall wird ein Nutzungsrecht von 20 Jahren vergeben.  Die Verlängerung des Nutzungsrechts an dieser  Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Flachgrabkammern sind lediglich für jeweils eine Erdbeisetzung vorgesehen.

Die Lage der Grabstätte kann nicht frei gewählt werden, sondern wird von der Friedhofsverwaltung im Bestattungsfall vergeben.

Die pflegefreien Flachgrabkammern werden als Rasengräber angelegt. Die Unterhaltung und Pflege des Rasens ist Aufgabe der Friedhofsverwaltung.

Pflegefreie Flachgrabkammern stehen ausschließlich auf dem Friedhof Olpe zur Verfügung.

Kindergrab

Kindergräber sind Reihengrabstätten für Erdbestattungen von verstorbenen Kindern bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres. Im Bestattungsfall wird ein Nutzungsrecht von 20 Jahren vergeben.  Die Verlängerung des Nutzungsrechts an dieser  Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Kindergräber sind lediglich für jeweils eine Erdbeisetzung vorgesehen.

Die Lage der Grabstätte kann nicht frei gewählt werden, sondern wird von der Friedhofsverwaltung im Bestattungsfall vergeben.

Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten im Rahmen der städtischen Friedhofssatzung. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt im Regelfall 1,20 m x 1,60 m je Grabstätte.

Kindergräber stehen ausschließlich auf dem Friedhof Olpe zur Verfügung.

Urnenbeisetzung

Hier finden Sie Informationen zu den Grabarten für die Urnenbestattung:

Urnenwahlgrab

Urnenwahlgräber sind Grabstätten für Aschebeisetzungen, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von zunächst 20 Jahren vergeben wird.  Nach Ablauf dieser Zeit kann das Nutzungsrecht, auch für einen kürzeren Zeitraum, neu erworben werden. Im Falle einer weiteren Beisetzung wird die verbleibende Nutzungszeit zur Sicherstellung der Ruhefrist auf 15 Jahre verlängert.

In einem Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

Die Lage der Grabstätte kann im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten im Bestattungsfall auf dem Friedhof ausgewählt werden.

Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten im Rahmen der städtischen Friedhofssatzung. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt im Regelfall 0,70 m x 1,20 m je Grabstelle.

Urnenwahlgräber stehen sowohl auf dem Friedhof Olpe als auch auf dem Friedhof Sondern zur Verfügung.

Urnenwahlgrab im Erdwahlgrab

Urnenwahlgräber in Erdwahlgräbern sind Grabstätten für Aschebeisetzungen, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von zunächst 20 Jahren vergeben wird.  Nach Ablauf dieser Zeit kann das Nutzungsrecht, auch für einen kürzeren Zeitraum, neu erworben werden. Im Falle einer weiteren Beisetzung wird die verbleibende Nutzungszeit zur Sicherstellung der Ruhefrist auf 15 Jahre verlängert.

In diesen Urnenwahlgräbern können jeweils bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

Die Lage der Grabstätte kann im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf dem Friedhof ausgewählt werden. Es handelt sich hierbei um freie Erdwahlgräber auf dem ehemaligen katholischen Teil des Kommunalfriedhofs, die als Urnenwahlgräber genutzt werden können.

Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten im Rahmen der städtischen Friedhofssatzung. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt im Regelfall 1,20 m x 2,40 m je Grabstätte.

Urnenwahlgräber in Erdwahlgräbern stehen ausschließlich auf dem Friedhof Olpe zur Verfügung.

Urnenreihengrab

Urnenreihengräber sind Grabstätten für Aschebeisetzungen, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren vergeben wird. Die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nich möglich.

Urnenreihengräber sind lediglich für jeweils eine Aschebeisetzung vorgesehen.

Die Lage der Grabstätte kann nicht frei gewählt werden, sondern wird von der Friedhofsverwaltung im Bestattungsfall vergeben.

Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten im Rahmen der städtischen Friedhofssatzung. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt im Regelfall 0,70 m x 1,20 m je Grabstätte.

Urnenreihengräber stehen sowohl auf dem Friedhof Olpe als auch auf dem Friedhof Sondern zur Verfügung.

Urnenreihengrab pflegefrei

Pflegefreie Urnenreihengräber sind Grabstätten für Aschebeisetzungen, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren vergeben wird. Die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nich möglich.

Urnenreihengräber sind lediglich für jeweils eine Aschebeisetzung vorgesehen.

Die Lage der Grabstätte kann nicht frei gewählt werden, sondern wird von der Friedhofsverwaltung im Bestattungsfall vergeben.

Die pflegefreien Urnenreihengräber werden als Rasengräber angelegt. Die Unterhaltung und Pflege des Rasens ist Aufgabe der Friedhofsverwaltung.

Pflegefreie Urnenreihengräber stehen ausschließlich auf dem Friedhof Olpe zur Verfügung.

Urnenreihengrab (ohne Einzelkennzeichnung)

Urnenreihengräber ohne Einzelkennzeichnung sind Grabstätten für Aschebeisetzungen, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren vergeben wird. Die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nich möglich.

Urnenreihengräber sind lediglich für jeweils eine Aschebeisetzung vorgesehen.

Die Lage der Grabstätte kann nicht frei gewählt werden, sondern wird von der Friedhofsverwaltung im Bestattungsfall vergeben.

In Urnengräbern ohne Einzelkennzeichnung finden anonyme Beisetzungen statt. Eine Kennzeichnung des Gräber wird nicht vorgenomen. Die Urnenreihengräber ohne Einzelkennzeichnung werden auf einer Rasenfläche angelegt. Die Unterhaltung und Pflege des Rasens ist Aufgabe der Friedhofsverwaltung.

Pflegefreie Urnenreihengräber stehen ausschließlich auf dem Friedhof Olpe zur Verfügung.

Urnenreihengrab (im Bestattungswald)

Der Bestattungswald Sondern steht der Beisetzung von Totenaschen von Personen unabhängig vom letzten Wohnort zur Verfügung. Hier besteht die Möglichkeit, die letzte Ruhestätte in der natürlichen Umgebung des Waldes zu finden.

Urnen-Reihengräber im Bestattungswald sind Grabstätten für Aschebeisetzungen, die im Wurzelwerk der registrierten Bäume nach einem Beisetzungsplan der Friedhofsverwaltung angelegt werden und an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren vergeben wird.

Die Beisetzungen erfolgen der Reihe nach.

Auf Wunsch werden die Namen und Vornamen der Verstorbenen, deren Urnen im Bereich eines Baumes beigesetzt wurden, auf einem Schild angezeigt; die Aktualisierung der Beschilderung erfolgt zweimal jährlich.

Das Erscheinungsbild des Bestattungswaldes darf weder gestört noch verändert werden. Aus diesem Grund ist es insbesondere untersagt:

Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder sonstige Grabbeigaben niederzulegen oder der Urne beizugeben, Kerzen oder Lampen auszustellen, Anpflanzungen vorzunehmen.

Urnengemeinschaftsgrabanlage Regenbogen

Die Urnengemeinschaftsgrabanlage Regenbogen ist eine etwa 25 m² große Grabanlage für 40 Grabstätten Diese Grabanlage wird durch die Gärtnerei Hochstein als Vertragspartner der Kreisstadt Olpe gärtnerisch gestaltet und gepflegt. Sie bietet den Angehörigen einen würdevollen Platz zur Trauerbewältigung, ohne dass diese sich selbst um die Grabpflege kümmern müssen.

Neben einer Dauer und Wechselbepflanzung befinden sich auf dem Grabfeld drei Naturstelen zum Anbringen der Namensschilder sowie zwei Metallschalen zum Ablegen von Blüten und Kerzen.

Bei den Urnengrabstätten handelt es sich um Reihengräber mit einer Nutzungszeit von 20 Jahren, die im Bestattungsfall der Reihe nachvergeben werden. Eine Reservierungvon Grabstätten zm Beispiel für Ehepaare ist nicht möglich.

Bei dieser Art der Urnenbeisetzung werden neben den zu entrichteten Friedhofsgebühren nach der Gebührensatzung der Kreisstadt Olpe weitere Gebühren für den Abschluss eines Dauergrabpflege-Vertrages fällig. Als Komplettleistung werden in dem Pflegevertrag die Grundgestaltung der Anlage, die anteiligen Grabmalkosten mit Beschriftung, die gärtnerische Pflege und Bepflanzung sowie die Erneuerung bzw. Überholung der Anlage über die gesamte Nutzungszeit von 20 Jahren abgesichert.

Die Anlage wird bis zum Ablauf der letzten Nutzungszeit, also 20 Jahre nach der letzten Beisetzung, gepflegt. Die daraus resultierenden Kosten für die Grabpflege und aller damit verbundenden Leistungen für die Dauer der Nutzungszeit belaufen sich auf etwa 2.100 Euro, was jährlichen Pflegekosten von 100 bis 110 Euro entspricht. Zusätzliche Kosten von je 18 Euro je Buchstaben fallen für die Bronzeinschrift (Namensschild) an.

Das Geld für die Dauergrabpflege, das bei Abschluss des Vertrages fällig ist, wird von der Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH mit Sitz in Dortmund treuhänderisch verwaltet. Dazu gehört neben der Verwaltung der Verträge und der jährlichen Bezahlung der Gärtnerei Hochstein auch deren Überprüfung, so dass in regelmäßigen Abständen die ausgeführten Arbeiten besichtigt und geprüft werden. Zudem kann die Gesellschaft für Dauergrabpflege die Grabpflege an einen anderen Betrieb übertragen, falls die vertragsgemäße Ausführung nicht mehr gesichert ist. Damit soll gewährleistet werden, dass die Grabpflege im vereinbarten Umfang und Zeitraum ordnungsgemäß durchgeführt wird.

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Sonstige Bestattungsformen

Hier finden Sie Informationen zu sonstigen Bestattungsformen

Trauerort für Sternenkinder

Die Kreisstadt Olpe unterhält auf dem Friedhof Olpe einen Trauerort, der Kindern gewidmet ist, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Soweit diese Kinder nicht bestattungspflichtig sind, besteht hier die Möglichkeit, die Asche dieser Kinder beizusetzen. Dazu werden die betroffenen Angehörigen zweimal im Jahr zu einer gemeinsamen Trauerfeier und zur Beisetzung eingeladen.