Haushaltssatzung / -plan
Die Satzung wird in der Regel für jeweils ein Jahr durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Sie beinhaltet sämtliche Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Auszahlungen sowie die Festsetzungen über Kreditaufnahmen und einzugehende Verpflichtungsermächtigungen eines Haushaltsjahres.Die in § 5 der Satzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen.
Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentliche Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen können die Haushaltssatzung und alle Anlagen im Rathaus der Stadt Olpe, Zimmer 209, einsehen.
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