Wirtschaftsförderung
In unmittelbarer Nähe der Autobahn bzw. der Bundes- und Landstraßen wurden Gewerbe- und Industriegebiete ausgewiesen und zügig erschlossen.
Die Aufgaben zielen im Ergebnis auf die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Olpe ab. Dies gilt insbesondere für die Industrie, das Handwerk, den Handel und das Gewerbe einschließlich Fremdenverkehrsgewerbe.
Vorrangig dienen hierzu:
- ansässige und anzusiedelnde Unternehmen, bei der Beschaffung von Grundstücken, Arbeitskräften, Wohnung und Fördermitteln zu beraten und zu unterstützen
- Werbung für die Standortgunst der Stadt Olpe für die Ansiedlung von Unternehmen zu betreiben
- Durchführung von Messen- und Messeveranstaltungen
Die Wirtschaftsförderung erfolgt vornehmlich durch:
- Informations- und Kontaktvermittlung
- Existenzgründerberatung
- Betreuung der heimischen Wirtschaft
- Öffentlichkeitsarbeit und Standortwerbung
- Vorbereitung von Ausstellungen, Märkten und Stadtfesten
Gewerbegebiete
Eine Kernaufgabe der Wirtschaftsförderung ist die Bereitstellung von geeigneten Gewerbegebieten. Soweit wie möglich helfen wir Ihnen bei der Suche nach geeigneten Standorten und stellen Kontakt auch zu privaten Anbietern her.
Die derzeit zur Verfügung stehenden Gewerbegrundstücke finden Sie unter der Rubrik Interkommunaler Gewerbepark Hüppcherhammer.
Genehmigungen
Für gewerbliche Investitionsvorhaben sind oft umfangreiche Genehmigungsverfahren erforderlich. Zahlreiche gesetzliche Vorschriften, fehlende Transparenz im Verfahren und langwierige Antragsbearbeitungen sind Hemmnisse für zügige Investitionen. Hier kann die Wirtschaftsförderung durch Beratung und Kontaktvermittlung wertvolle Hilfestellung für den Investitionswilligen leisten.
Denn häufig ist die Dauer des Verfahrens auch von einer kompetenten Vorbereitung auf Seiten der Antragssteller abhängig. Fehlende Bauvorlagen und unvollständige Angaben können zu erheblichen Verzögerungen führen. In Kooperation mit Architekt und Verwaltung klärt die Wirtschaftsförderung für Sie
- ob der Antrag vollständig und damit prüfbar ist,
- ob die Erteilung der Baugenehmigung von weiteren Zustimmungen, Erlaubnissen und Genehmigungen abhängig ist (z. B. Genehmigungsverfahren nach dem Bundesemmissionsschutzgesetz durch die staatlichen Umweltämter),
- welche anderen Behörden oder Dienststellen zu beteiligen sind (z. B. staatliches Amt für Arbeitsschutz),
- welche Sachverständigen heranzuziehen sind.
Kooperationspartner
Kooperationspartner sind:
Fax: 02761 944540
oe@siegen.ihk.de
http://www.ihk-siegen.de
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Fax: 069 7431-2944
info@kfw.de
www.kfw.de
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Fax: 02761/94328-225
uwe.hackler@hwk-swf.de
http://www.renex.org/
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