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Bürgerservice - Was erledige ich wo?

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Ladenöffnungsgesetz/Sonn- und Feiertagsgesetz

In den beiden Gesetzen werden generelle Regelungen zur Ladenöffnung sowie spezielle Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen geregelt.

Ladenöffnungszeiten sind Zeiten, an denen Ladengeschäfte aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes und des Schutzes der Sonn- und Feiertage beschränkt sind.

Jährlich dürfen höchstens an vier Sonn- oder Feiertagen Läden bis zu fünf Stunden geöffnet sein. Die Sonn- und Feiertage, an denen ein Verkauf nicht stattfinden kann, sind im Gesetz über die Sonn- und Feiertage geregelt.

Rechtliche Grundlagen