Ladenöffnungsgesetz/Sonn- und Feiertagsgesetz
In den beiden Gesetzen werden generelle Regelungen zur Ladenöffnung sowie spezielle Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen geregelt.
Ladenöffnungszeiten sind Zeiten, an denen Ladengeschäfte aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes und des Schutzes der Sonn- und Feiertage beschränkt sind.
Jährlich dürfen höchstens an vier Sonn- oder Feiertagen Läden bis zu fünf Stunden geöffnet sein. Die Sonn- und Feiertage, an denen ein Verkauf nicht stattfinden kann, sind im Gesetz über die Sonn- und Feiertage geregelt.