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Zusatzinformationen

Bürgerservice - Was erledige ich wo?

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Spielhalle

Wenn Sie eine Spielhalle betreiben wollen, benötigen Sie vom Ordnungsamt eine entsprechende Erlaubnis

In einer Spielhalle werden dem erwachsenen Kunden verschiedene Arten von Spielautomaten und Videospielen angeboten. Sowohl das gewerbsmäßige Aufstellen von Spielen mit Gewinnmöglichkeit als auch ohne ist erlaubnispflichtig..

Spielhallen dürfen täglich von 6.00 Uhr bis 1.00 Uhr geöffnet sein.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag (formlos)
  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Lageplan
  • Grundrisszeichnungen
  • Schnittzeichnungen

Rechtliche Grundlagen