Gestattung
Der Ausschank alkoholfreier Getränke und das Verabreichen von Speisen ist erlaubnisfrei.
Für die Erteilung einer Gestattung muss ein besonderer Anlass gegeben sein. Das Ereignis muss zudem zeitlich begrenzt sein.
Besondere Anlässe sind kurzfristige Ereignisse wie zum Beispiel Schützenfeste, Pfarrfeste, Sommerfeste, Dorfabende, Jubiläumsfeiern, Partys, Sportveranstaltungen (wie etwa Fußballturniere), Tanzveranstaltungen, Märkte, und so weiter.