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Bürgerservice - Was erledige ich wo?

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Jahrmarkt, Spezialmartk, Volksfest

Ein Jahrmarkt (auch Messe oder Kirmes) ist ein Markt, der im allgemeinen nur einmal im Jahr stattfindet.

Für die Veranstaltung eines Jahrmarktes bzw. eines Spezialmarktes muss man beim Ordnungsamt eine Festsetzung beantragen.

 

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Festsetzung eines Jahrmarktes/Spezialmarktes
  • Marktbeschickerverzeichnisses der am Jahrmarkt teilnehmenden Markthändler mit Warensortiment
  • Teilnahmebedingungen
  • Pachtvertrag für die Veranstaltungsfläche
  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Ablichtung der Gewerbeanmeldung
  • Lageplan des Veranstaltungsgeländes

Je nach Größe und Art der Veranstaltung können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Rechtliche Grundlagen