Gaststättenangelegenheiten
Der Betrieb eines Gaststättengewerbes ist nur erlaubnispflichtig, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden.
Was versteht man unter einem Gaststättengewerbe?
- Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG) betreibt, wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft)
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft).
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft
Gewerbeanmeldung
Es wäre von Vorteil, wenn die Unterlagen persönlich abgegeben werden, da eventuell auftretende Fragen direkt geklärt werden können.
Gebühren
Die Erteilung ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand, der für die Bearbeitung des Antrages benötigt wird.