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Bürgerservice - Was erledige ich wo?

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Gaststättenangelegenheiten

Wer im Bereich der Kreisstadt Olpe eine Gaststätte betreiben möchte, benötigt hierfür eine Gaststättenerlaubnis.

Der Betrieb eines Gaststättengewerbes ist nur erlaubnispflichtig, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden.

Was versteht man unter einem Gaststättengewerbe?

  • Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG) betreibt, wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft)
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft).

Notwendige Unterlagen

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft
Gewerbeanmeldung

Es wäre von Vorteil, wenn die Unterlagen persönlich abgegeben werden, da eventuell auftretende Fragen direkt geklärt werden können.

Gebühren

Die Erteilung ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand, der für die Bearbeitung des Antrages benötigt wird.

Rechtliche Grundlagen