Direkt zu:
Ti_Buergerservice1
Sprache 

Zusatzinformationen

Bürgerservice - Was erledige ich wo?

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Hundehaltung

Im Landeshundegesetz ist geregelt, welche Hunde - zusätzlich zur steuerrechtlichen Anmeldung - erfasst werden müssen

Der Begriff Kampfhund steht hier im Zusammenhang mit der Einführung von Rasselisten und Hundegesetzen. Gemeint sind Hunde, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern und/oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen, sowie Hunde, die bestimmte Kriterien erfüllen und/oder einer bestimmten Rasse angehören.

Notwendige Unterlagen

Sind bei dem jeweiligen Ansprechpartner anzufordern.

Bitte beachten Sie, dass jegliche Hundehaltung einer steuerrechtlichen Anmeldung unterliegt.

Rechtliche Grundlagen