Hundehaltung
Der Begriff Kampfhund steht hier im Zusammenhang mit der Einführung von Rasselisten und Hundegesetzen. Gemeint sind Hunde, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern und/oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen, sowie Hunde, die bestimmte Kriterien erfüllen und/oder einer bestimmten Rasse angehören.
Notwendige Unterlagen
Sind bei dem jeweiligen Ansprechpartner anzufordern.
Bitte beachten Sie, dass jegliche Hundehaltung einer steuerrechtlichen Anmeldung unterliegt.