Gewerbe
Wer im Stadtgebiet der Kreisstadt Olpe eine selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht beginnen möchte, ist verpflichtet, die Gewerbeanzeige mit Beginn der Tätigkeit bei der Gewerbemeldestelle im Ordnungsamt anzuzeigen.
Darüber hinaus ist
- die Verlegung des Betriebes (Gewerbeummeldung),
- die Erweiterung der Tätigkeit (Gewerbeummeldung) und
- die Beendigung eines Betriebes (Gewerbeabmeldung)
anzeigepflichtig.
Form der Anzeige
Die Gewerbeanzeige ist, wenn möglich, persönlich beim Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten - vorzunehmen. Hierzu sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Gewerbetreibenden die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung),
- bei Bevollmächtigung eine Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten,
- bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein Registerauszug,
- bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und einer Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.
Gebühren
Es gelten folgende Gebührensätze:
- Gewerbean- bzw. -ummeldung:
- a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind Gebühr: Euro 26,00 Euro
- b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind Gebühr: Euro 33,00 Euro
- c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen Gebühr: Euro 13,00 Euro
- Gewerbeabmeldung: kostenfrei