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Gewerbezentralregisterauskunft

Im Gewerbezentralregister werden gewerberechtliche Verwaltungsentscheidungen (zum Beispiel der Widerruf der Erlaubnisse oder Bußgeldentscheidungen) eingetragen.

Auf Antrag erhält jede Person (natürliche oder juristische Person) Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße. 

Privatpersonen (natürliche Personen) müssen die Erteilung einer Auskunft aus dem GZR bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Ordnungsamt beantragen. Der Antrag kann nur persönlich oder durch einen gesetzlichen Vertreter unter Vorlage des Personalausweises / Passes gestellt werden. Die telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

Juristische Personen bzw. Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ebenfalls bei dem zuständigen Ordnungsamt.

Die Antragstellung hat persönlich durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person zu erfolgen. Auch hier ist eine telefonische Beantragung nicht zulässig! Der gesetzliche Vertreter hat der Meldebehörde seine Vertretungsbefugnis nachzuweisen.  

Die Auskunft selbst wird vom Bundesgerichtshof – Dienststelle Bundeszentralregister -, in Bonn erteilt.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Handelsregisterauszug (juristische Personen und Personengesellschaften)

Gebühren

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro, die bei der Beantragung zu entrichten sind.

Rechtliche Grundlagen

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Onlinebeantragung der Gewerbezentralregisterauskunft

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann online beantragt werden. Das Bundesamt für Justiz hat hierfür ein Online-Portal eingerichtet: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Ich will das Online-Portal nutzen. Was benötige ich dafür?
Es wird ein elektronischer Personalausweis benötigt, bei dem die Online-Nutzung freigeschaltet ist. Damit der Chip dieses Ausweises eingelesen werden kann, benötigt man ein passendes Kartenlesegerät (wird per USB an den PC angeschlossen), welches ab ca. 30€ in Elektrofachmärkten zu haben ist. Das Kartenlesegerät, mit dem elektronischen Personalausweis darin, kommuniziert dann über eine sichere Verbindung mit dem besagten Online-Portal und stellt so eindeutig die Identität der betreffenden Person fest.

Was kostet mich ein solcher Antrag?
Genau das gleiche wie eine Antragstellung im Bürgerbüro: 13€. Der Betrag kann per Kreditkarte oder Giropay (Online-Überweisung) bezahlt werden.