Reisegewerbekarte
Wer gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu haben, Kunden ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet, Waren ankauft oder Bestellungen entgegennehmen möchte, benötigt die Reisegewerbekarte.
Sie gilt meistens auf Dauer, berechtigt nur zu den in der Reisegewerbekarte genannten Tätigkeiten und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Auch wer als Schausteller tätig wird oder ein Wanderlager betreibt, benötigt diese Karte.
Notwendige Unterlagen
Zur Beantragung einer Reisegewerbekarte werden folgende Unterlgen benötigt:
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
- aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- aktueller Auzug aus dem Gewerbezentralregister
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- ein aktuelles Lichtbild