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07.03.2023

Winterdienst in Olpe

Informationen zu den Räum- und Streupflichten: Wer ist eigentlich für was zuständig?

Für den Winterdienst in Olpe sind sowohl die Kreisstadt als auch die Anliegenden zuständig.

Aber auch andere, wie beispielsweise Straßen NRW oder der Kreis Olpe können auf Straßen in Olpe für den Winterdienst verantwortlich sein.

Der Winterdienst ist aus Gründen der Verkehrssicherung rechtlich vorgeschrieben. Die einzelnen Aufgaben und die Zuständigkeiten sind in der Straßenreinigungssatzung der Kreisstadt Olpe beschrieben.

Pflichten der Anliegenden

Welche Pflichten haben Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bzw. Anliegende?

Schnee räumen und Glätte beseitigen

Einige Winterdienstpflichten sind per Satzung auf die Anliegenden übertragen. Diese können die Pflichten per Mietvertrag oder Hausordnung auf eine Mieterin oder einen Mieter oder auch auf mehrere Mieter:innen weitergeben. Alternativ kann mit Zustimmung der Kreisstadt Olpe eine dritte Person beauftragt werden.

Anlieger:innen sind Eigentümer:innen oder Pächter:innen eines erschlossenen Grundstücks.

Auch, wenn der Winterdienst übertragen wurde, bleiben die Anliegenden weiterhin in der Verantwortung und sollten die Durchführung des Winterdienstes durch Stichproben überprüfen.

Praxistip

Schneehaufen

Räumen Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn! Das ist laut Straßenreinigungssatzung unzulässig. Fahrbahnverunreinigungen, tiefe, einspurige Fahrrinnen oder Parkplatzprobleme sind die Folge. Auch die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Rettungsdienste und Müllabfuhr können die Straßen dann nicht mehr befahren. Schieben Sie den Schnee auf den Rand des Bürgersteiges oder lagern Sie ihn nach Möglichkeit auf dem Grundstück.

Streumaterial

Bei Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen oder Straßen sind abstumpfende Mittel, wie z.B. Splitt, Sand o. ä. einzusetzen. Nur in Ausnahmesituationen wie bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen z.B. Treppen, Rampen, starkem Gefälle oder Ähnlichem, ist der Einsatz von Streusalz erlaubt. 

Wann muss geräumt und gestreut sein?

Werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Sonn- und feiertags von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Hinweis

Bei anhaltendem Schneefall oder bei Eisregen müssen die Winterdienstpflichten unverzüglich nach Beendigung der Niederschläge erfolgen.

Winterdienst auf Gehwegen

Bürgersteige entlang des eigenen Grundstücks sind mindestens in einer Breite von einem Meter zu räumen und zu streuen.

Ist kein Bürgersteig vorhanden, muss ein Streifen in einer Breite von einem Meter entlang des Grundstücks geräumt und gestreut werden.

Abwesenheit

Bei Abwesenheit (z.B. Urlaub, Arbeit) ist für eine Vertretung zu sorgen, die den Winterdienst übernimmt.

Praxistip - Streuprotokoll anlegen

Notieren Sie sich, wann (Datum und Uhrzeit) und wie (geräumt und gestreut) Sie den Winterdienst durchgeführt haben und bewahren Sie diese Unterlagen sorgfältig auf. Im Fall eines Unfalls und damit zusammenhängender Schadenersatzansprüche gegen Sie können Sie damit nachweisen, Ihre Winterdienstverpflichtung erfüllt zu haben.

Wo räumen und streuen die Fahrzeuge in der Kreisstadt Olpe?

Bundesstraßen und Landstraßen

Die Ortsdurchfahrten der B 54 in Lütringhausen in Lütringhausen und Altenkleusheim sowie der B 55 in Oberveischede, der L 711 in Neuenkleusheim, der L 563 in Rhode und die L 512 im Stadtkern werden von Straßen NRW im Auftrag der Kreisstadt Olpe geräumt und gestreut.

Kreisstraßen

Gleiches gilt für die Ortsdurchfahrten der K 6 Günsestraße/Martinstraße, K 6 Rhonard, K 10 Thieringhausen und K 36 Am Bratzkopf; hier erfolgt der Winterdienst durch den Kreis Olpe.

Ortsstraßen

Alle übrigen innerörtlichen Straßen werden durch die Kreisstadt Olpe oder von ihr beauftragten Unternehmen geräumt und gestreut. In flachen Wohnstraßen wird im Regelfall nur geräumt.

Kein nächtlicher Winterdienst

Der Winterdienst auf den öffentlichen Straßen im Stadtgebiet findet in der Zeit von ca. 5.00 Uhr morgens bis maximal 20.00 Uhr abends statt. Eine nächtliche Räum- und Streupflicht gibt es nicht.

Haben Sie weitere Fragen? Sie erreichen uns während der allgemeinen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung unter

Service Winterdienst

0 27 61 - 83 12 98

0 27 61 - 83 12 92

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