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Wahlhelfer gesucht!

Am Sonntag, 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Olpe wählen an diesem Tag die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland.

Für die Bildung der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände werden, neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Olpe, zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann!

Die Gesundheit aller Wahlhelferinnen und Wahlhelfer liegt uns am Herzen. Die Stadt Olpe wird angesichts der Corona-Pandemie alle Maßnahmen zu einem bestmöglichen Schutz aller Mitwirkenden ergreifen.

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören:

- die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
- die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses
- die Ausgabe der Stimmzettel,
- die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
- die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
- die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 38 Absatz 2 Grundgesetz (GG) und § 12 Bundeswahlgesetz (BWahlG), die am Wahltage

- mindestens 18 Jahre alt sind, und
- seit mindestens drei Monaten Ihre Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen.

Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen. Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.

Für Ihr Engagement im Wahlvorstand erhalten Sie pro Einsatztag ein sogenanntes 'Erfrischungsgeld' in Höhe von 40,00 €.

Wie kann ich mich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin anmelden?

Online-Anmeldung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin

Falls Sie die Online-Anmeldung nicht nutzen möchten, können Sie sich auch telefonisch unter der Rufnummer 02761/83-1215 oder per E-Mail an wahlen@olpe.de beim Wahlamt der Kreisstadt Olpe melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden grundsätzlich gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 d) der Corona-Impfverordnung den Personen mit erhöhter Priorität (Gruppe 3) zugeordnet. Wie und wann die entsprechenden Gruppen geimpft werden, regelt jedes Bundesland jedoch selbstständig. In Nordrhein-Westfalen wurde durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nun die Möglichkeit eröffnet sich als Wahlhelferin/ Wahlhelfer im Impfzentrum impfen zu lassen. Nach der Einberufung zur Wahlhelferin/ zum Wahlhelfer kann das Interesse an einer Impfung bekundet werden.