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07.02.2023

Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 gewählt. Die Kreisstadt Olpe stellt daher eine Vorschlagsliste mit mindestens 28 Kandidatinnen und Kandidaten auf. Aus dieser Liste werden dann vom entsprechenden Ausschuss des Amtsgerichts Olpe 14 Personen gewählt, die ab dem Jahr 2024 am Amtsgericht Olpe und am Landgericht Siegen als Schöffin oder Schöffe ehrenamtlich an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken.

Gesucht werden Bewerber:innen, die in der Stadt Olpe wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Darüber hinaus müssen die Bewerber:innen zur Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet sein, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein. 

Wählbar sind nur Bewerber:innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind und Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, sind von der Wahl ausgeschlossen.

Neben den formalen Kriterien sollen die Bewerber:innen aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die erforderlich sind, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt von Schöffinnen und Schöffen verlangt daher in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und gesunden Menschenverstand.  Schöffinnen und Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die notwendigen Rechtskenntnisse in den Verfahren bringen die Berufsrichter:innen mit. Die Laienrichter:innen müssen dann zusammen mit den Berufsrichterinnen und -richtern die vorliegenden Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet oder auch nicht ereignet hat, aus den vorgelegten Beweismitteln (Zeugenaussagen, Gutachten, Urkunden etc.) ableiten und dabei Objektivität und Unvoreingenommenheit bewahren, da ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen erforderlich ist. Jedes Urteil, das gesprochen wird – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch –, haben die Schöffinnen und Schöffen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 01.03.2023 beim Bürgermeister der Kreisstadt Olpe, Ordnungsamt, Franziskanerstr. 6, 57462 Olpe oder Tel.: 02761-831220 bzw. 831224 bewerben. Man erhält dann ein Formular, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Das Formular kann auch von der Internetseite der Stadt Olpe (Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf (schoeffenwahl2023.de) heruntergeladen werden. Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck an die Emailadresse e.schlueter@olpe.de