Direkt zu:
Verwaltung Titel
Sprache 

15.06.2022

Bürgerversammlung "Rüblinghausen - Rüblinghauser Höhe"

Einladung zur Bürgerversammlung zum Bebauungsplan Nr. 60 "Rüblinghausen - Rüblinghauser Höhe" am Dienstag, den 21. Juni.

Die Stadt Olpe lädt herzlich zur Bürgerversammlung zum Thema “Bebauungsplan Nr. 60 – Rüblinghausen-Rüblinghauser Höhe” ein. Die Versammlung findet am Dienstag, den 21.06.2022, um 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Franziskanerstraße 6 in Olpe statt. In der Versammlung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Planung im Einzelnen vorstellen und erläutern. Zudem besteht die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen.

Nachfolgend ein Überblick über die wesentlichen Informationen zu dem Bauleitplanverfahren.

Ausgangssituation
Die Baulandnachfrage, insbesondere von ortsansässigen Rüblinghauser Familien, deren Kinder an ihrem Lebensmittelpunkt verbleiben und dort bauen möchten, ist hoch. Um neue Wohnbauflächen in Rüblinghausen erschließen zu können, hat der Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen am 04.02.2021 den Planaufstellungsbeschluss für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Rüblinghausen – Rüblinghauser Höhe“ gefasst. Die gewählte Abgrenzung des Bebauungsplangebietes stellt eine städtebaulich sinnvolle Abrundung der Ortslage in nordwestlicher Fortführung des Bestandes mit erforderlichem Abstand zur Autobahn dar. Sie erfasst den bisher unbebauten Bereich im Anschluss an den Falken- bzw. Habichtsweg südlich der Kreisstraße „Am Bratzkopf“ (K 36) bis hin zur BAB 45 im Westen und der „Rüblinghauser Drift“ im Osten.

Da der Erwerb aller im Planbereich befindlichen Grundstücksflächen mit den bisherigen Eigentümerinnen und Eigentümern vereinbart werden konnte und erforderliche Untersuchungen durchgeführt wurden, ist nunmehr eine ausreichende Grundlage zur Durchführung des Planverfahrens gegeben.

Plankonzept
Die Konzeption sieht die Erschließung von insgesamt 28 Einzelhausbauplätzen vor. Auf weiteren 18 Grundstücken ist, im nördlichen Planbereich, zudem eine Doppelhausbebauung zulässig. Hiermit soll auf der topografisch dafür geeigneten Fläche, innerhalb des ansonsten vom Geländeverlauf her anspruchsvollen Bebauungsplangebietes, dem Ansatz des flächensparenden, verdichteten Bauens nachgekommen werden. Bei einer nicht vorhandenen Nachfrage können dort auch stattdessen bis zu 9 Einzelhäuser errichtet werden. Nördlich, entlang der K 36, ist als erforderliche Lärmschutzmaßnahme ein 12,00 m breiter und 3,00 m hoher Lärmschutzwall vorgesehen. Dieser soll zur verträglichen Einbindung in das Plangebiet intensiv begrünt werden.

Westlich zum Lärmschutzwall schließt sich eine Fläche zur Erhaltung des Gedenkkreuzes sowie östlich eine öffentliche Parkplatzfläche an. Angrenzende Bereiche im Südwesten sollen als öffentliche Grünflächen verbleiben. Zudem werden die vorhandenen Böschungsbereiche mit ihren landschaftsprägenden Eichenbaumbeständen entlang der Rüblinghauser Drift, bis auf die zur Erschließung von Grundstücken erforderliche Ausnahmen im Bereich des Fasanenwegs, erhalten. Zusätzliche Fußwegeverbindungen binden den geplanten Bereich an die bestehende Ortslage und die im Plangebiet vorgesehenen Grünflächen an.

Planungsbrief (PDF, 1.8 MB)

Stadtplanung / Stadt Olpe (o-sp.de)