10.09.2011
Anmeldung der Lernanfänger des Schuljahres 2011/2012
Angebote „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“
Einheitliche Anmeldetermine für die Grundschulen der Stadt Olpe sind
Montag, 17., Dienstag, 18. und Mittwoch, 19. Oktober 2011,
jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Die Anmeldetermine sind zwingend einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Erziehungsberechtigten aufgefordert, vorher mit der gewünschten Schule einen Ausweichtermin zu vereinbaren. Zur Anmeldung sind die Kinder vorzustellen. Ein Geburtsnachweis (Familienstammbuch oder Geburtsurkunde) ist mitzubringen.
Alle Kinder, die in der Zeit vom 02.10.2005 bis 30.09.2006 geboren sind, werden am 01.08.2012 schulpflichtig und sind daher von den Erziehungsberechtigten zum Besuch der Grundschule anzumelden. Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder Kath. Bekenntnisgrundschule) steht den Erziehungsberechtigten frei. Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart, sofern dies im Rahmen der Aufnahmekapazität möglich ist. Für die Bestimmung der nächstgelegenen Grundschule ist grundsätzlich der kürzeste Weg zwischen der Wohnung des Kindes und der Schule maßgebend, sofern dieser nicht mehr als 2 km beträgt. Andernfalls ist dies die Grundschule der gewählten Schulart, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe (z.B. erschöpfte Aufnahmekapazität) nicht entgegenstehen.
Ob die von den jeweiligen Erziehungsberechtigten gewünschte Grundschule die für das Kind nächstgelegene ist, wird im Regelfall der Schulleiter dieser Grundschule sagen können. Sollte das Kind nicht an der nächstgelegenen Grundschule angemeldet werden, sind die Erziehungsberechtigten aufgefordert, eine weitere Grundschule als Zweitwunsch zu benennen. Darüber hinaus können Anträge auf vorzeitige Einschulung für die Kinder gestellt werden, die nach dem 30.09.2006 geboren und schulreif sind. Die Anträge sind bei der Grundschule zu stellen.
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Die Stadt Olpe fördert an ihren Grundschulen die Betreuung der Schülerinnen und Schüler vor und nach dem Unterricht. Im Rahmen der außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich besteht jeweils eine Gruppe an den Grundschulen Hakemicke, „Düringer“ und Hohenstein. Anmeldungen hierzu werden in diesen Schulen gleichzeitig mit der Anmeldung in die Grundschule entgegengenommen.
Montag, 17., Dienstag, 18. und Mittwoch, 19. Oktober 2011,
jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Die Anmeldetermine sind zwingend einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Erziehungsberechtigten aufgefordert, vorher mit der gewünschten Schule einen Ausweichtermin zu vereinbaren. Zur Anmeldung sind die Kinder vorzustellen. Ein Geburtsnachweis (Familienstammbuch oder Geburtsurkunde) ist mitzubringen.
Alle Kinder, die in der Zeit vom 02.10.2005 bis 30.09.2006 geboren sind, werden am 01.08.2012 schulpflichtig und sind daher von den Erziehungsberechtigten zum Besuch der Grundschule anzumelden. Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder Kath. Bekenntnisgrundschule) steht den Erziehungsberechtigten frei. Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart, sofern dies im Rahmen der Aufnahmekapazität möglich ist. Für die Bestimmung der nächstgelegenen Grundschule ist grundsätzlich der kürzeste Weg zwischen der Wohnung des Kindes und der Schule maßgebend, sofern dieser nicht mehr als 2 km beträgt. Andernfalls ist dies die Grundschule der gewählten Schulart, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe (z.B. erschöpfte Aufnahmekapazität) nicht entgegenstehen.
Ob die von den jeweiligen Erziehungsberechtigten gewünschte Grundschule die für das Kind nächstgelegene ist, wird im Regelfall der Schulleiter dieser Grundschule sagen können. Sollte das Kind nicht an der nächstgelegenen Grundschule angemeldet werden, sind die Erziehungsberechtigten aufgefordert, eine weitere Grundschule als Zweitwunsch zu benennen. Darüber hinaus können Anträge auf vorzeitige Einschulung für die Kinder gestellt werden, die nach dem 30.09.2006 geboren und schulreif sind. Die Anträge sind bei der Grundschule zu stellen.
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Die Stadt Olpe fördert an ihren Grundschulen die Betreuung der Schülerinnen und Schüler vor und nach dem Unterricht. Im Rahmen der außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich besteht jeweils eine Gruppe an den Grundschulen Hakemicke, „Düringer“ und Hohenstein. Anmeldungen hierzu werden in diesen Schulen gleichzeitig mit der Anmeldung in die Grundschule entgegengenommen.