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25.11.2021

Aktuelle Informationen zum Weihnachtsmarkt

Die neue Coronaschutzverordnung ist da - und das sind nun die gültigen Regelungen für den Historischen Weihnachtsmarkt in Olpe im Überblick...

2-G-Regel

Wie bereits vorab für den Weihnachtsmarkt in Olpe festgelegt, sieht nun auch die Coronaschutzverordnung die 2-G-Regel vor. Alle Besucher müssen bei der Zugangskontrolle einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung vorzeigen.

Es gelten Ausnahmen für Kinder bis einschließlich 15 Jahre – hier reichen die regelmäßigen Testungen in den Schulen aus. Da dies auch in der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 24.11.2021 maßgeblich ist, wird es für den Weihnachtsmarkt in Olpe keine anderweitigen Sonderregelungen geben. Auf Basis dieser Verordnung wird nun von der ursprünglichen, strengeren Vorgabe, dass ab einem Alter von 12 Jahren bereits nur noch Geimpfte und Genese auf den Weihnachtsmarkt dürfen, abgesehen und es werden die generellen Vorgaben des Landes NRW maßgeblich sein. Hier reicht also ein Nachweis über das Alter der Kinder und Jugendlichen.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahre müssen eine Schulbescheinigung vorzeigen oder den Nachweis über eine Impfung / Genesung erbringen.

„Halten Sie Ihren Nachweis und ein Ausweisdokument parat“

„Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher unaufgefordert an den Zugangskontrollen bereits den entsprechenden Nachweis und ein Ausweisdokument vorzuzeigen. Damit kann die Einlasskontrolle möglichst zügig und unkompliziert vonstattengehen und die Wartezeit möglichst verkürzt werden“, bittet Klarissa Hoffmann, Geschäftsführerin des Stadtmarketingvereins Olpe Aktiv e.V. die Gäste.

Am Kurkölner Platz, beim Geschichtsbrunnen, wird es eine zusätzliche Möglichkeit geben, sich testen zu lassen. Hier wird kurzerhand an den Samstagen und Sonntagen zum 1. und 2. Advent / zum Weihnachtsmarkt eine mobile Teststation stehen. Hier ist keine Terminvereinbarung notwendig. Die Teststation hat folgende Öffnungszeiten: Samstags von 11.00 bis 20.30 Uhr und sonntags von 11.00 bis 17.00 Uhr. „Diese Möglichkeit bieten wir als Service denjenigen an, die sich vor dem Besuch des Marktes freiwillig und vorsorglich testen lassen möchten.“, erläutert Klarissa Hoffmann weiter. „Eine kurze Abfrage in den Apotheken hat außerdem gezeigt, dass wochentags eine Terminbuchung für einen Schnelltest notwendig sein wird. Das liegt daran, dass nun auch Nicht-Geimpfte einen Testnachweis bei ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Das ist aufgrund von fehlendem Personal, dass in der „Hochphase“ der Testungen Anfang des Jahres teils auch aus den zum damaligen Zeitpunkt geschlossenen Gastronomien oder anderen Branchen unterstütz hatte, nun eine besondere Herausforderung“. Eine Testpflicht und somit die „2-G-Plus-Regelung“ gilt derzeit nicht für Weihnachtsmärkte.

Weitere Schnelltestmöglichkeiten sind auf der Webseite des Kreises Olpe zu finden.