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Zusatzinformationen

Kommunalwahlen am 14. September 2025

Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt.

In Olpe werden durch die Wählerinnen und Wähler

  • die Vertreter der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Olpe,
  • der Bürgermeister,
  • die Vertreter des Kreistages
  • sowie der Landrat

gewählt.

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl

Zur besseren Orientierung ist hier der korrekte Wegweiser für die sog. „verbundenen Wahlen“ zum Download verfügbar:

Wegweiser für die Briefwahl bei verbundenen Wahlen am 14.09.2025 (PDF, 209 kB)

Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der er einen Wahlbezirkskandidaten und die Reserveliste seiner Partei wählt. Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre.

Weitere Informationen des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie unter www.im.nrw/themen/wahlen/kommunalwahl 2025

Wer ist wahlberechtigt?

Zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen berechtigt ist,

  • wer am Wahltag Deutscher oder EU-Bürger ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens 16 Tagen seinen (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet hat sowie
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wichtige Hinweise zur Briefwahl

Ab dem 25. August 2025 werden in der Stadt Olpe die Wahlbenachrichtigungen an die rund 20.000 Wahlberechtigten für die am 14. September 2025 stattfindenden Kommunalwahlen zugestellt.

Über einen Zeitraum von ca. 7 Wochen haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltermin per Briefwahl abzugeben. Per Briefwahl wählen bedeutet auch, dass man quasi „kontaktlos“ wählen kann. 

Um an der Briefwahl teilzunehmen, ist ein entsprechender Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Stadt Olpe zu stellen.

Sollten Sie zwischenzeitlich verreisen und vor dem Wahlwochenende 13./14. September 2025 nicht mehr zurückkehren, geben Sie im Antrag bitte zusätzlich Ihre Reiseanschrift an oder nutzen Sie die Möglichkeit im Eingangsbereich des Rathauses direkt zu wählen. Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 14. September 2025 -  16.00 Uhr im Rathaus Olpe, Franziskanerstraße 6, 57462 Olpe, eingegangen ist.

Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Empfangsannahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen?

Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe:

  • des Namens,
  • Vornamens,
  • Geburtsdatums
  • und der vollständigen Anschrift in Olpe (evtl. zusätzlich der Reiseanschrift)

bis zum 10. September 2025, 18.00 Uhr wie folgt beantragen:

  • Online unter Verwendung des Online-Briefwahlantrags (deaktiviert - bis 10. September 2025, 16:00 Uhr)
  • Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes, per Mail an wahlen@olpe.de oder per Telefax an 02761/83-2209, jeweils formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Es können mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden. Die Postanschrift lautet: Kreisstadt Olpe, Wahlamt, Franziskanerstraße 6, 57462 Olpe
  • Persönlich im Wahlbüro im Eingangsbereich des Rathauses Olpe, Franziskanerstraße 6, 57462 Olpe (geöffnet bis Freitag, 12. September 2025, 18.00 Uhr).

Öffnungszeiten des Wahlbüros:

Montag, Dienstag, Mittwoch:
8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 - 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr

Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie auch unbedingt die oben stehenden "Wichtigen Hinweise zur Briefwahl".

Wahlhelfer werden

Für die Bildung der 27 Wahlvorstände werden, neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Olper Stadtverwaltung, insgesamt rund 220 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann!

Die Aufgaben des Wahlvorstandes

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören:

  • die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses,
  • die Ausgabe der Stimmzettel,
  • die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
  • die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
  • die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.

Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände gewährleisten, und somit eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie, sich als ehrenamtliche Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer zu melden. Die Stadtverwaltung sucht daher wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, im Wahllokal mitzuarbeiten.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG), die am Wahltage

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet ihre Wohnung haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht gemäß § 8 Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (beispielsweise gerichtliche Aberkennung des Wahlrechts).

Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen.

Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen. Die Wahlzeit beginnt um 8.00 und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) in Halbtagsschichten. Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein.
Als kleines Dankeschön wird Ihnen eine Wahlhelferentschädigung dort direkt übergeben. 

Erfrischungsgeld - als kleines Dankeschön

Für Ihr Engagement im Wahlvorstand erhalten Sie pro Einsatztag von der Kreisstadt Olpe ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von 40 Euro.

Wie kann ich mich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmelden?

Der bequemste Weg für Sie ist die Online-Anmeldung. In einem Online-Service werden Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung geleitet:

Online-Anmeldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer

Ihre uns mit der Anmeldung mitgeteilten Wünsche zum Einsatz in einem bestimmten Wahllokal oder in Wohnortnähe werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Falls Sie die Online-Anmeldung nicht nutzen möchten, können Sie sich auch telefonisch unter den Rufnummern 02761/83-1215 oder per E-Mail an wahlen@olpe.de beim Wahlamt der Kreisstadt Olpe melden.

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