Haftpflichtschäden
Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht auf städtischen Straßen, Wegen und Plätzen bearbeitet die Stadtverwaltung Olpe auch Anträge auf Schadenersatz.
Sollten Sie auf Grund der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Kreisstadt Olpe einen Schaden davon getragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Hauptamtes.