Beglaubigungen von Unterschriften

Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird und die Unterschrift in Gegenwart einer Mitarbeiterin des Bürgerbüros persönlich vollzogen wird. Ferner hat der Unterschriftsleistenden seinen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
 
Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet 2,00 .