Stilllegung von Kraftfahrzeugen
Fahrzeuge, für welche ein Versicherungsschutz nicht oder nicht mehr besteht, werden durch den Außendienst des Ordnungsamtes in Amtshilfe für den Kreis Olpe, vorübergehend stillgelegt. Gleiches gilt unter anderem für Rückstände bei der Kfz-Steuer.
Die Kreisstadt Olpe nimmt die Stilllegungen ausschließlich im Auftrag des Kreises Olpe vor. Für die Entscheidungen über die Vollstreckung der Stilllegung ist daher der Kreis Olpe zuständig.
57462 Olpe
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Telefon: 02761 81-0
www.kreis-olpe.de
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Rechtliche Grundlagen
- § 5 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
- (Vorschrift über die Amtshilfe) sowie Straßenverkehrsrecht
