Direkt zu:
Ti_Buergerservice1
Sprache 

Zusatzinformationen

Bürgerservice - Was erledige ich wo?

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Winterdienst

Inhalt und Umfang der winterlichen (städtischen) Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen, auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherung, richten sich nach den Umständen des Einzelfalles.

Art und Wichtigkeit des Verkehrs sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie seine Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs. Für den Bereich innerhalb geschlossener Ortschaften sind Fahrbahnen der Straßen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Glätte zu streuen. Gleiche Kriterien gelten auch für das Räumen.

Aber: Die Kreisstadt Olpe leistet mehr. Auch die weniger "wichtigen" Verkehrsstraßen, wie z. B. Wohnanliegerstraßen werden geräumt und gestreut, vielfach jedoch erst deutlich später als die Hauptverkehrsstraßen. Dafür bitten wir um Verständnis.

Wenn Sie Fragen, Beschwerden und Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Baubetriebshofs oder nutzen Sie unser Onlineformular.  

Darüber hinaus ist in der Straßenreinigungssatzung der Kreisstadt Olpe festgelegt, in welchem Umfang Räum- und Streupflichten für Grundstückseigentümer bestehen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter Straßenreinigung.