Anliegerbeiträge
Bei den Beiträgen handelt es sich um Finanzierungsanteile zu den geschaffenen öffentlichen Einrichtungen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Größe der Grundstücke unter Berücksichtigung der baulichen Ausnutzbarkeit.
Die Beiträge werden in der Regel durch Bescheid festgesetzt.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 123 -135 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
- Satzung der Kreisstadt Olpe über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- Satzung der Kreisstadt Olpe über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen
- Satzung der Kreisstadt Olpe über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
Donwnloads & Dokumente
Satzung der Kreisstadt Olpe über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Satzung der Kreisstadt Olpe über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen
Satzung der Kreisstadt Olpe über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
