Abfallentsorgungsgebühren
Abfallentsorgungsgebühren
Die Abfallgebühr wird nach dem vor Ort vorgehaltenen Behältervolumen berechnet.
Beim Restabfall ist ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person / Einwohnergleichwert je Woche festgelegt (beispielhafte Berechnung: 4 Personen x 5 Liter Mindestabfallvolumen x 4 Wochen = 80 Liter => 80-Liter-Behälter). Beim Bioabfall muss für jedes Grundstück mindestens ein 80-Liter-Behälter vorgehalten werden (Ausnahme: Eigenkompostierer, Informationen und Antrag sind hier hinterlegt).
Volumengebühr ab 2024
- 2,00 Euro je Liter bereitgestelltes Restabfallvolumen (2023: 1,50 Euro je Liter)
- 0,55 Euro je Liter bereitgestelltes Bioabfallvolumen (2023: 0,50 Euro je Liter)
- bei Bedarf 3,00 Euro je 90 Liter Restabfallsack oder 2,00 Euro je 90 Liter Bioabfallsack (erhältlich im Bürgerbüro)
Damit ergeben sich ab 2024 folgende jährliche Gebührensätze für Restabfallbehälter, bei einer vierwöchentlichen Abfuhr:
- je 80-Liter-Behälter* / Jahr 160,00 Euro,
- je 120-Liter-Behälter / Jahr 240,00 Euro,
- je 240-Liter-Behälter / Jahr 480,00 Euro,
- je 1.100-Liter-Behälter / Jahr 2.200,00 Euro.
Die jährlichen Gebührensätze für Bioabfallbehälter stellen sich wie folgt dar:
- je 80-Liter-Behälter* / Jahr 44,00 Euro,
- je 120-Liter-Behälter / Jahr 66,00 Euro,
- je 240-Liter-Behälter / Jahr 132,00 Euro.
* Bei Grundstücken, die von einer Person bewohnt werden, beträgt die Jahresgebühr für den 80-Liter Restabfallbehälter 80,- Euro und für den 80-Liter-Bioabfallbehälter 22,- Euro.
* Bei Grundstücken, die von zwei Personen bewohnt werden, beträgt die Jahresgebühr für den 80-Liter-Restabfallbehälter 120,- Euro und für den 80-Liter-Bioabfallbehälter 33,- Euro.
Ermäßigungen/Zuschüsse
Für jedes im Haushalt lebende Kind wird von der Geburt bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres automatisch ein Gebührennachlass in Höhe von 70,00 Euro / Jahr gewährt. Sie brauchen für diese Ermäßigung nichts zu veranlassen.
Für an Inkontinenz erkrankte Personen wird ein Zuschuss von 70,00 Euro / Jahr gewährt. Dieser Zuschuss erfordert eine Antragstellung bei der Kreisstadt Olpe:
Onlineantrag - Antrag auf Sozialbonus bei der Abfallentsorgung