Anmeldung der Eheschließung
Sie müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Hier haben Sie die Wahl zwischen den Standesämtern, in dessen Bezirk einer der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Auch wenn Sie nicht in Olpe wohnen, können Sie in der Kreisstadt Olpe am Biggesee heiraten.
Wenn Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt anmelden, teilen Sie dort mit, dass Sie in Olpe heiraten möchten. Ihr Standesamt wird uns dann die erforderlichen Unterlagen zusenden.
Soll die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Olpe erfolgen, vereinbaren Sie dafür bitte vorab einen Termin.
Broschüre "Heiraten in Olpe"
Damit der Hochzeitstag zum "schönsten Tag im Leben" wird, sollte man nichts dem Zufall überlassen. Dies gilt nicht zuletzt auch für die perfekte Planung und Durchführung dieses wichtigen Ereignisses.
Die Kreisstadt Olpe richtet sich mit der Publikation "Heiraten in Olpe", an alle Personen, die eine Hochzeit planen sowie an alle Hochzeitsgäste, die mit dem Ereignis verbunden sind.
Broschüre «Heiraten in Olpe«Was ist mitzubringen?
- Welche Urkunden und Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
- Welche Urkunden und Unterlagen werden außerdem benötigt, wenn ein Partner schon einmal verheiratet war?
- Einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat?
Welche Urkunden und Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
Vom Gesetzgeber ist die Prüfung der Ehefähigkeit vorgeschrieben. Leider lässt sich die Frage nach den vorzulegenden Urkunden und Unterlagen nicht abschließend beantworten. Jeder Einzelfall ist verschieden und muss für sich betrachtet werden. Daher ist es ratsam, rechtzeitig beim Standesamt vorzusprechen, um zu erfahren, welche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind. Wenn beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, volljährig sind, bisher nicht verheiratet waren, keine Lebenspartnerschaft begründet haben, keine Kinder haben und der Wohnsitz in Olpe liegt, sind in der Regel folgende Unterlagen ausreichend:
- Personalausweis oder Reisepass von beiden Partnern
- Jeweils ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit allen Hinweisen.
Den beglaubigten Ausdruck erhalten Sie bei dem Standesamt, das für Ihren Geburtsort zuständig ist.
Welche Urkunden und Unterlagen werden außerdem benötigt, wenn ein Partner schon einmal verheiratet war?
Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk der Vorehe. Den beglaubigten Ausdruck erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben.
- Wurde die vorherige Ehe im Ausland geschlossen und dort geschieden, fragen Sie beim zuständigen Standesamt nach, welche Urkunden benötigt werden
- Ausländische Scheidungsurteile bedürfen in der Regel in Deutschland einer förmlichen Anerkennung. Die Informationen hierzu erhalten Sie beim Standesamt.
Hat einer der Verlobten seinen Hauptwohnsitz nicht in Olpe, ist eine Aufenthaltsbescheinigung von der zuständigen Meldebehörde erforderlich. Diese Bescheinigung sollte nicht älter als eine Woche sein. Hat ein Verlobter ein minderjähriges Kind oder haben Sie gemeinsame Kinder, sind Sorgerechtsnachweise und Geburtsurkunden der Kinder vorzulegen, wenn diese nicht in Olpe geboren sind. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie beim Standesamt.
Einer der Verlobten hat eine ausländische Staatsangehörigkeit
Andere Länder, andere Sitten, andere Urkunden!
Um zu erfahren, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, sprechen Sie rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Standesamt vor. Mit bestimmten Ländern wurden verschiedene Abkommen geschlossen. Im Einzelfall ist daher zu prüfen, ob die Urkunden mit einer Apostille versehen sein müssen, ob eine Legalisation notwendig ist oder das jeweilige Land internationale Urkunden ausstellt. Einzelne Länder stellen auch Ehefähigkeitszeugnisse oder andere Familienstandsbescheinigungen aus. Wegen der Beachtung der vielen Sondervorschriften ist es wirklich ratsam, beim zuständigen Standesamt nachzufragen, welche Unterlagen in Ihrem Fall vorzulegen sind.
Da bei Auslandsbeteiligung eine Vielzahl von Fragen geklärt werden müssen, bitten wir um Verständnis, dass die entsprechenden Auskünfte nicht telefonisch, sondern nur nach persönlicher Vorsprache im Standesamt erteilt werden.
Die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht
Sie haben die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Dies kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Erklärung geführte Name des Mannes oder der Frau sein.
Derjenige, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen.
Das Voranstellen oder Anfügen eines Namens ist nicht möglich, wenn bereits der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name des Ehegatten, der von der Voranstellung oder Anfügung Gebrauch machen will, aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.