Lebenspartnerschaft
Für gleichgeschlechtliche Paare ist mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft die Möglichkeit geschaffen worden, eine rechtlich abgesicherte Verbindung einzugehen.
In Nordrhein-Westfalen ist für die Beurkundung und Eintragung der Lebenspartnerschaft das Standesamt zuständig. Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird beim Standesamt Olpe in einer der Bedeutung der Lebenspartnerschaft entsprechenden würdigen Form vorgenommen.Zur Begründung der Lebenspartnerschaften stehen den gleichgeschlechtlichen Paaren die gleichen Trauzimmer zur Verfügung wie den Eheschließenden auch. Die vorzulegenden Unterlagen sind denen zur Anmeldung der Eheschließung weitgehend gleich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Standesamt.
Lebenspartnerschaft
Gleichgeschlechtliche Paare können seit dem 1. August 2001 ihre Partnerschaft beurkunden lassen.
Für die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist das Standesamt Olpe zuständig. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.
Gebühren
- Prüfung der Voraussetzungen 40,00 €
- Lebenspartnerschaftsurkunde 10,00 €
- Weitere Gebühren können anfallen! Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Standesamt.
Anmeldung zur Lebenspartnerschaft
Notwendige Unterlagen
Beide Partner sind Deutsche, ledig, volljährig (ehemündig), keine Kinder:
- Personalausweis/Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes (Hauptwohnsitz)
- Beglaubigteer Ausdruck aus dem Geburtsregister (nicht Geburtsurkunde)
Partner, die bereits verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, müssen die letzte Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie deren Auflösung nachweisen. Alle weiteren Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften sind anzugeben (Heiratstag und -ort).
Bei Auslandsberührung (einer oder beide Partner sind Ausländer) ist auch das ausländische Eherecht zu beachten. Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist nach persönlicher Rücksprache mit dem Standesamt zu klären.
Haben beide oder einer der Partner Kinder, so sind hierüber weitere Unterlagen erforderlich.
Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden kann nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.
Lebenspartnerschaftsurkunde
Das Lebenspartnerschaftsregister ist die Grundlage für die auszustellenden Lebenspartnerschaftsurkunden; es wird vom Standesamt geführt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaftsbegründung stattgefunden hat.
Notwendige Unterlagen
Die Urkunde können Sie
- persönlich beantragen (die Urkunde kann am nächsten Tag abgeholt werden oder gegen Erstattung der Portokosten zugesendet werden)
- formlos schriftlich beantragen (wird gegen einen Gebührenbescheid zugesendet)
- online über das Internet beantragen (wird ebenfalls gegen einen Gebührenbescheid zugesendet)
Gebühren
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde kostet 10,00 €.
Zur Urkundenanforderung
Über das Serviceportal können Sie unter anderem die Lebenspartnerschaftsurkunde online beantragen und direkt mit paypal oder giropay bezahlen.