Eheschließung
Notwendige Unterlagen
Beide Verlobte sind Deutsche, ledig, volljährig (ehemündig) und haben keine Kinder:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung vom Meldeamte des Hauptwohnsitzes
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht Geburtsurkunde!)
Verlobte, die bereits verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, müssen die letzte Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie deren Auflösung nachweisen. Alle weiteren Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften sind anzugeben (Heiratstag und -ort).
Bei Auslandsberührung (einer oder beide Verlobte sind Ausländer) ist auch das jeweilige ausländische Eherecht zu beachten. Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist nach persönlicher Rücksprache mit dem Standesamt zu klären.
Haben beide oder einer der Verlobten Kinder, so sind weitere Unterlagen erforderlich.
Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden kann nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte erteilen.
Gebühren
- Prüfung der Voraussetzungen 40,00 €
- Eheurkunde 10,00 €
- Weitere Gebühren können anfallen!
Eheschließung im Ausland
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird von deutschen Staatsangehörigen verlangt, wenn sie die Ehe im Ausland schließen wollen.
Für die Ausstellung des Zeugnisses ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat; hatte er niemals einen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin (siehe unten) zuständig.
Adressen
13357 Berlin
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Telefon: 03090 869-0
Fax: 03090 269-5245
Info.Stand1@labo.berlin.de
http://www.berlin.de/standesamt1/
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