Direkt zu:
Titel Fundbüro
Sprache 

Zusatzinformationen

Fundbüro

A B CDE F G HIJK LM N OP QR S TU VW XYZ Alle

Umbettung von Verstorbenen

Das Verlegen von Verstorbenen in eine andere Grabstätte bezeichnet man als Umbettung.

Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die Behörde des bisherigen Bestattungsortes. In Olpe erteilt das Ordnungsamt die Umbettungsgenehmigung.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag mit Begründung
  • Sterbeurkunde
  • Zustimmung aller Angehöriger
  • Nachweis der neuen Grabstätte

Rechtliche Grundlagen