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Friedhof (Bestattung, Begräbnis, Beisetzung)

Die Beisetzung von Toten erfolgt auf einem der 11 Friedhöfe im Stadtgebiet. Die Kreisstadt Olpe betreibt die Friedhöfe in Olpe und Sondern als Kommunalfriedhöfe.

Die Beurkundung eines Sterbefalls erfolgt beim Standesamt. Die Festlegung der Beisetzungsart und der Grabart (herkömmliches Erdgrab, Grabkammer, Urnengrab, auch pflegefrei), sowie des Beisetzungstermins und der Inanspruchnahme der Trauerhalle erfolgen in Absprache mit dem hierzu beauftragten Steinmetzbetrieb Brüser.


Für die übrigen Friedhöfe sind die Kirchengemeinden zuständig.

Rechtliche Grundlagen