Schadensersatz / Haftpflichtschäden
Die Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen wird grundsätzlich in zwei Bereiche unterschieden.
Schadensersatz bei Beschädigung städtischen Eigentums
Wird Eigentum der Kreisstadt Olpe, wie z. B. Verkehrszeichen, Straßenlaternen, Poller an öffentlichen Straßen bei einem Unfall beschädigt, entstehen Schadensersatzansprüche, die von der Kreisstadt zivilrechtlich verfolgt werden.
Schadensersatz bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Wenn Sie auf einer öffentlichen Verkehrsfläche einen Unfall erleiden und hierdurch körperliche oder materielle Schäden entstanden sind, können Sie Ihre Ansprüche gegen die Kreisstadt Olpe geltend machen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter Haftpflichtschäden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter Haftpflichtschäden.