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Sozialbonus bei der Abfallentsorgung

Seit dem Jahr 2012 können Personen, die an Inkontinenz erkrankt sind und hierdurch ein erhöhtes Abfallaufkommen durch Windeln haben, auf Antrag einen Sozialbonus bei der Abfallentsorgung beantragen.

Der Sozialbonus ist ein Zuschuss zu den Abfallentsorgungsgebühren. Dieser beträgt ab dem Jahr 2024 pro Person 70,00 €. Der Zuschuss wird monatsgenau (d.h. ab Beginn der Erkrankung) gewährt.

Antragsberechtigt sind dabei alle Personen, die aus Krankheitsgründen (Inkontinenz) regelmäßig Windeln benötigen und mit Hauptwohnsitz in Olpe gemeldet sind.

Ausgenommen sind Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Versorgungsstrukturen leben, weil die Einrichtungen die Kosten der Abfallentsorgung im Allgemeinen aus Beiträgen oder Entgelten der Bewohner finanzieren. 

Ebenfalls keinen Sozialbonus erhalten Personen, die

  • nach dem 2. Sozialgesetzbuch (Bürgergeld)
  • nach dem 12. Sozialgesetzbuch  (Grundsicherung oder Sozialhilfe)
  • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

beziehen.

Dem Erstantrag ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung beizufügen, welche eine dauerhafte Inkontinenzerkrankung sowie deren Beginn bestätigt.

Der Antrag ist jährlich neu bis zum 31.12. des Jahres zu stellen. Die erneute Vorlage eines ärztlichen Attests ist bei Folgeanträgen nur auf besondere Anforderung erforderlich.

Nutzen Sie zur Beantragung unseren Online - Service im Bürgerserviceportal:

Antrag auf Sozialbonus bei der Abfallentsorgung