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Bürgerservice - Was erledige ich wo?

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Mietzuschuss

Das Wohngeld soll einkommensschwächeren Haushalten ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Es wird als Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet. Die Finanzierung des Wohngeldes teilen sich Land und Bund.

Wohngeld gibt es als

  • Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers 
  • Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung

Weitere Informationen erhalten Sie online auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Zudem steht seit dem 2. November 2016 das Wohngeld-online Antragverfahren auf der Homepage des MBWSV zur Verfügung.

Nach erfolgter Wohngeldprobeberechnung mit dem Wohngeldrechner kann online ein Wohngeldantrag gestellt werden, indem ergänzende Angaben u.a. zur Person, zu den Haushaltsangehörigen und zur Wohnung eingegeben werden.

Rechtliche Grundlage