Wohngeld
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für Personen, die Mieterinnen oder Mieter von Wohnraum sind,
- als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum am selbst genutztem Wohnraum haben.
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten oder Belastungen) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für
die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie online auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Wohngeldreform 2023
Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen
Wohngeld in Anspruch nehmen können. Aufgrund der erwarteten Vielzahl der eingehenden Neuanträge, ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Es kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Weitere Hinweise zum Wohngeldrechner bietet die Broschüre des MHKBD:
Schritt für Schritt zum Wohngeld (PDF, 1.3 MB)