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Bürgerservice - Was erledige ich wo?

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Hilfe für Gehörlose

Der leistungsberechtigte Personenkreis der hörgeminderten Menschen wurde unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Spracherwerbes und der Sprachverständlichkeit vom Gesetzgeber eingeschränkt.

Nähere Informationen und die entsprechenden Antragvordrucke erhalten Sie beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe.