Hilfe für Blinde und Sehbehinderte
Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich durch den Landschaftsverband haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist
Nähere Informationen und die entsprechenden Antragvordrucke erhalten Sie beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe.