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Asylbewerber

Für Asylbewerber wird der Lebensunterhalt durch Leistungen nach dem Asylbewerbeleistungsgesetz sichergestellt.

Soweit Ausländer aufgrund ihres aufenthaltsrechtlichem Status keine Leistungsansprüche nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung) haben, wird ihr Lebensunterhalt durch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt, wenn sie nicht in der Lage sind, diesen aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu bestreiten.

Dies betrifft insbesondere Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge und geduldete abgelehnte Asylbewerber.

Die Hilfe wird als Sachleistung, Gutscheine oder Geldleistungen gewährt und ist gegenüber den Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII in den ersten 18 Monaten abgesenkt.

Um die soziale Betreuung der Asylbewerber, die der Stadt Olpe zugewiesen worden sind, kümmert sich Frau Diana Fries.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Bildung & Soziales - Soziales - Integration.

Rechtliche Grundlagen