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Bürgerservice - Was erledige ich wo?

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Zinsvergünstigungen

Ziel der sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen ist es, durch Gewährung zinsgünstiger Darlehen preisgünstige Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte zu schaffen. Förderangebote bestehen für den Neubau barrierefreier Mietwohnungen. Hierzu zählen auch Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen mit Betreuungsbedarf, die selbst bestimmt zur Miete wohnen.

Einkommensgrenze

Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf Antrag die Zinsen zu senken. Eine Senkung der Zinsbelastung ist möglich, wenn die in der nachfolgenden Tabelle angegebene Über- bzw. Unterschreitung der Einkommensgrenze zutrifft. Diese Grenze bezieht sich auf das Gesamteinkommen aller zum Haushalt rechnenden Personen, bezogen auf die maßgebende Einkommensgrenze.

Belastung aus der Verzinsung höchsten jährlich (Kappungsbetrag)

Nähere Informationen über die Festsetzung der Verzinsung erhalten Sie durch die NRW.Bank.

Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zum Zwecke einer Zinssenkung des Darlehens bei der NRW.Bank ist bei der Kreisstadt Olpe zu stellen.

Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Zinssenkung
  • Anschreiben der NRW.Bank
  • Einkommensnachweise aller haushaltsangehörigen Personen zum maßgebenden Stichtag (im Schreiben der NRW-Bank angegeben)