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Bildungs- und Teilhabepaket

Zum neuen Bildungs- und Teilhabepaket gehören: Klassenfahrten, Mittagessen in Schule oder Kita, Lernförderung oder Vereinsbeiträge, Musikunterricht und Ferienfreizeiten.

Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am 01.04.2011 in Kraft getreten. Es soll Kindern einkommensschwacher Familien ermöglichen, gezielt zusätzliche Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Bundesrat und Bundestag haben beschlossen, dass die Kommunen vor Ort für die Umsetzung verantwortlich sind.

Informationen

Nähere Informaionen zum Bildungs- und Teilhabepaket und welche Leistungen Sie beanspruchen können, erhalten Sie beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder beim Kreis Olpe.

 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe