Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL) ist eine bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, gesetzlich geregelt im dritten Kapitel des SGB XII.
Sie bildet neben dem Bürgegeld (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung.
Weitere Informationen zu den Leistungen nach dem SGB XII finden Sie in der Rubrik “Bildung & Soziales / Bildung / Hilfe & Unterstützung“.