Benutzerausweis Stadtbücherei
Gegen Vorlage des Personalausweises kann ein Büchereiausweis ausgestellt werden. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Der Ausweis ist nicht übertragbar. Bei Verlust ist die Bücherei sofort zu unterrichten. Der Büchereiausweis wird zu Ausleihe der Medien vorgelegt sowie bei Benutzung des Internets und der PC-Arbeitsplätze.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis
Gebühren
Hierüber gibt es Genaues unter Gebührenordnug
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen beziehen sich auf die Satzung der Stadtbücherei